Liebe Gäste,
Wir sind glücklich, Sie im FÄHRHAUS zu verwöhnen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat für die Hotellerie und Gastronomie die weitere Öffnung unter Berücksichtigung der sog. 3-Regelung eingeführt:
- Bei Anreise muss ein negativer Bürgerschnelltest vorgelegt werden. Diese Regelung gilt ab dem 04. April. Ausnahme: Genesene, Geimpfte und Menschen mit Booster – Impfung.
- Befreit sind Kinder (symptomfrei) unter 12 Jahre. Für ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die nicht geimpft werden können, ist 3G möglich.
- Gäste aus dem Ausland bitten wir die jeweiligen Einreisebestimmungen zu beachten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an diese Regeln gebunden sind und uns sehr freuen, dass wir Sie weiterhin begrüßen können.
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/